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RG, 16.10.1906 - Rep. VII. 46/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann, wenn ein Gebäude mehrere an verschiedene Personen vermietete Wohnungen enthält, die neben der den Eigentumsübergang betreffenden Einigung erforderliche Übergabe des Gebäudes dadurch ersetzt werden, daß der Eigentümer dem Erwerber seine Ansprüche gegen die Mieter ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzübergabe nach § 931 B.G.B. Miethäuser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 27.04.1906 - VII 46/06
- RG, 16.10.1906 - Rep. VII. 46/06
Papierfundstellen
- RGZ 64, 182
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.03.1974 - VI ZR 103/72
Beschädigung der gemeinschaftlichen Sache durch einen Mitbesitzer
Wenn das Berufungsgericht erwägt, es wäre für den Mieter in einem Hochhaus beispielsweise unzumutbar, für leicht fahrlässige Beschädigung des Aufzugs allen Mitmietern unbeschränkt zu haften, dann übersieht es, daß gerade in solchen Fällen die Annahme von Mitbesitz aller Mieter an Aufzug und ähnlichen Einrichtungen regelmäßig nicht der tatsächlichen Gestaltung entsprechen dürfte (vgl. RGZ 64, 182,183).